Wer bezahlt

Die chiropraktischen Behandlungen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen (obligatorische Basisversicherung KVG), von den Unfallversicherungen, der Invaliden- (IV) und der Militärversicherung (MV) ohne vorherige Überweisung des Hausarztes unbeschränkt übernommen.

 

Eine Ausnahme von dieser Regel besteht bei der Grundversicherung der Krankenkasse, wenn Sie beim Vertragsabschluss auf die freie Arztwahl verzichtet haben (Hausarztmodell oder HMO- Gesundheitszentren).  In diesem Fall können Sie um eine Überweisung bitten, welche meist erteilt wird.